Brandschutz durch Feuerverzinken – Transformationsperspektive gefordert

Brandschutz durch Feuerverzinken – Transformationsperspektive gefordert

Das Feuerverzinken hat sich rasch als wirtschaftliche und nachhaltige Brandschutzoption etabliert und findet immer mehr Anwendung. In Deutschland war bisher eine Zustimmung im Einzelfall oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung notwendig, die jetzt nicht mehr erforderlich ist.

Der Brandschutz durch Feuerverzinken ist zur regulären Bauweise erklärt worden. Die sog. Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) muss von den Bundesländern umgesetzt werden. Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben dies bereits getan, andere folgen. Feuerverzinken optimiert den Feuerwiderstand von Stahlkonstruktionen, da feuerverzinkter Stahl weniger Wärmestrahlung abgibt. Dies verzögert die Erwärmung der Bauteile in den frühen Brandphasen und kann den geforderten Feuerwiderstand erleichtern.

Bauprojekte wie Hallen, Wohn- und Geschäftshäuser sowie industrielle Aufstockungen zeigen den Brandschutz durch Feuerverzinken. Derweil hat der Industrieverband Feuerverzinken bei einem Besuch von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur bei einem Feuerverzinker eine klare Transformationsperspektive für die Feuerverzinkerbranche gefordert „Es ist verwunderlich, dass der wichtige industrielle Mittelstand Brandschutz durch Feuerverzinken – Transformationsperspektive gefordert bei vielen Transformationsmaßnahmen, wie den Klimaschutzverträgen, ausgeklammert ist. Hier brauchen wir ein viel stärkeres Bekenntnis zum Mittelstand (...)“, so Sebastian Schiweck, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Feuerverzinken.

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