Endgültiges Aus für PFOS und PFOA

Die Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen beschloss Anfang Mai 2019 das endgültige weltweite Verbot von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA).
Das Stockholmer Übereinkommen regelt den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POP). PFOS und PFOA waren bereits starken Einschränkungen unterworfen, es galten jedoch diverse Ausnahmen. Diese Ausnahmen wurden nun erneut eingeschränkt und der endgültige Ausstieg für 2025 beschlossen.
In unserer Branche gilt bis dahin nur noch die Ausnahme für die Verwendung von PFOS in der Hartverchromung – allerdings mit der Einschränkung, dass ein Austrag in die Umwelt ausgeschlossen sein muss.
Der ZVO hatte sich im Vorfeld bei der Bundesregierung (BMU) für eine bereits eingeführte Alternative, die 6:2-Fluortelomersulfonsäure (6:2FTS), eingesetzt. Wichtig ist eine Festlegung auf diese weit weniger kritische Substanz, um die sichere Verwendung unter Investitionssicherheit vorantreiben zu können.
Weitere Informationen über das Verbot auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und des Earth Negotiations Bulletin (ENB). Informationen des ZVO zum Thema Poly-perfluorierte Verbindungen und REACh.

www.zvo.org

  • Ausgabe: Juli
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